Lexikon zur Hundehaftpflicht: Versicherung - Deutsch

Beschleicht dich beim Thema Versicherungen das Gefühl, du bräuchtest einen Dolmetscher? Versicherungsdeutsch lässt Vieles kompliziert erscheinen. Das muss nicht sein. Wir haben wichtige Begriffe der Hundehaftpflicht für dich übersetzt.

  • Auslandsschutz

    Auslandsschutz ist schnell erklärt: Dein Hund ist auch im Ausland haftpflichtversichert. In der Regel für einen Aufenthalt von mehreren Monaten. Einige Tarife unterscheiden zwischen einer europaweiten und einer weltweiten Gültigkeit des Versicherungsschutzes.

  • Deckschäden

    Wenn dein Rüde ungewollt für Nachwuchs sorgt, spricht man von Deckschäden. In Bezug auf die Hundehaftpflicht bedeutet das: Deckt dein Rüde eine fremde Hündin ohne die Zustimmung des Besitzers, kommt die Hundehaftpflicht für die Kosten auf, die für die Schwangerschaft und die Aufzucht der Welpen anfallen. Entscheidet sich der Besitzer gegen die Schwangerschaft, werden auch diese Ausgaben an deiner Stelle übernommen.

  • Deckungssumme

    Die Deckungssumme, die auch als Versicherungssumme bezeichnet wird, ist ein ganz wichtiger Bestandteil eines Tarifes. Unter Deckungs- bzw. Versicherungssumme versteht man den maximalen Geldbetrag, den die Versicherung für einen Schaden zahlt. Wie hoch die Deckungssumme ausfällt, nimmt deshalb auch Einfluss auf den Beitrag eines Tarifes.

    Unterschieden werden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Häufig sind die Deckungssummen für alle drei Arten von Schäden allerdings gleich hoch.

  • Forderungsausfalldeckung

    Die Forderungsausfalldeckung (oft auch als Forderungsausfall bezeichnet) ist ein Leistungsbaustein der Hundehaftpflichtversicherung. Sie ist gegenüber allen anderen Leistungen eine Besonderheit, da sie sich auf Schäden bezieht, die dir von fremden Hunden zugefügt werden.

    Damit die Forderungsausfalldeckung greift, müssen besondere Umstände vorliegen. Die Versicherung zahlt den dir zustehenden Schadensersatz, wenn der verantwortliche Hundebesitzer weder eine Hundehaftpflichtversicherung hat noch in der Lage ist, mit seinem eigenen Geld für den Schaden aufzukommen.

  • Fremdhüterrisiko

    Als Fremdhüter werden alle Personen bezeichnet, die zeitweise auf deinen Hund aufpassen und dafür keine Bezahlung erhalten. Mit Fremdhüterrisiko ist also die Gefahr gemeint, dass dein Hund einen Schaden verursacht während er sich in der Obhut einer anderen Person befindet. Ist das Fremdhüterrisiko versichert, kannst du deine Fellnase sorgenfrei Freunden, Bekannten oder Verwandten anvertrauen. Auch in deiner Abwesenheit sind mögliche Schäden versichert.

  • Gefährdungshaftung

    Die Gefährdungshaftung ist eine wichtige gesetzliche Grundlage für Tierbesitzer. Sie begründet die Tatsache, dass du als Besitzer für alle Schäden aufkommen musst, die dein Vierbeiner verursacht. Es geht bei der Gefährdungshaftung also darum, dass du zu Schadensersatz verpflichtet bist, weil sich bereits aus dem bloßen Halten deines Vierbeiners eine Gefahr für Andere ergibt.

  • Mietsachschäden

    Unter Mietsachschäden fallen Schäden, die deine Fellnase an eurer Mietwohnung verursacht. Genauer gesagt Schäden an all den Bestandteilen der Wohnung, die deinem Vermieter gehören. Dazu zählen beispielsweise Türen und Fußböden. Schäden an deinem Eigentum, zum Beispiel am Sofa, kannst du nicht versichern.

  • Passiver Rechtsschutz

    Die Hundehaftpflicht ist automatisch mit einer passiven Rechtsschutzversicherung ausgestattet. Das bedeutet: Sobald jemand von dir Schadensersatz verlangt, wird die Versicherung aktiv. Sie prüft zunächst, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Ist das nicht der Fall, wehrt sie die Forderungen in deinem Sinne ab. Die Funktion der Hundehaftpflichtversicherung besteht also nicht allein darin, Geld zu zahlen.

  • Police

    Als Police wird das Dokument bezeichnet, das den Abschluss deiner Versicherung und damit deinen Versicherungsschutz belegt. Die Police ist der Nachweis darüber, dass du mit der Versicherungsgesellschaft einen Vertrag geschlossen hast. Sie wird auch Versicherungsschein genannt. Mittlerweile werden Policen längst nicht mehr nur in Schriftform per Post versandt. Viele Versicherungsgesellschaften stellen ihren Kunden die Police in digitaler Ausführung zur Verfügung – entweder per E-Mail oder als Download.

  • Prämie

    Die Prämie ist der Versicherungsbeitrag, der für die Leistungen der jeweiligen Versicherung bezahlt werden muss. Meist hast du die Wahl, ob du die monatlichen Beiträge auf einen Schlag für ein Jahr bezahlten möchtest, oder die Summe lieber auf mehrere kleinere Teilbeträge (z. B. halbjährliche Zahlweise) aufteilst.

  • Risikoaufschlag

    Risikoaufschlag meint eine Erhöhung des regulären Versicherungsbeitrags aufgrund eines erhöhten Risikos. Bei der Hundehaftpflicht begründen Versicherer den Risikoaufschlag mit Listenhunden. Damit können allerdings zwei verschiedene Dinge gemeint sein.

    Zum einen versteht man unter Listenhunden die Hunderassen, die auf einer behördlich herausgegebenen Liste, also im Landeshundegesetz stehen. Darunter fallen Hunderassen, die von der Regierung des jeweiligen Bundeslandes als gefährlich eingestuft werden und für deren Haltung besondere Bedingungen und Auflagen gelten.

    Zum anderen gibt es noch Listen, die von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geführt werden. Sie sind unabhängig von den offiziellen Listen der Bundesländer. Das bedeutet, dass auf der Liste einer Versicherungsgesellschaft auch eine Rasse aufgeführt sein kann, die sich in keiner Rasseliste der Landeshundegesetze wiederfindet. Verlangen Versicherungen für gewisse Rassen höhere Beiträge, haben diese laut interner Statistiken häufiger Schäden verursacht.

  • Schadensersatz

    Unter Schadensersatz versteht man den finanziellen Ausgleich eines Schadens. Den Schadensersatz zahlt der Verursacher an den Geschädigten. Ist eine Haftpflichtversicherung vorhanden, kümmert sie sich im Sinne des Verursachers um die Angelegenheit. Das bedeutet, dass sie auch prüft, ob der Verursacher zu Recht in die Pflicht genommen wird und entsprechend darauf reagiert.

  • Selbstbeteiligung

    Die Selbstbeteiligung, oft auch als Selbstbehalt bezeichnet wird, gibt an, wie viel du im Schadensfall selbst zum Schadensersatz beisteuern musst. Konkretes Beispiel: Der Tarif umfasst eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro. Kommt es zu einem Schaden, zahlt deine Versicherung die geforderte Höhe, maximal 5 Millionen Euro. Der Schaden kann nun bei 1.000 Euro oder 200.000 Euro liegen – dein Anteil beläuft sich in jedem Fall auf 150 Euro.

  • Vermögensschaden

    Ein Vermögensschaden ist ein nicht sichtbarer, finanzieller Schaden. Bei Schäden, die durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden, entsteht er immer als Folge eines Personen- oder Sachschadens. In diesem Fall spricht man von einem unechten Vermögensschaden. Beispiel: Dein Hund büxt aus und läuft auf eine nahe gelegene Bahnstrecke. Bis die Bundespolizei deinen Hund eingefangen hat, wird der Bahnverkehr unterbrochen. Auf dich können durch die Bahn Schadensersatzforderungen zukommen.

  • Versicherungsnehmer

    Sobald du dich für eine Hundehaftpflicht entscheidest, bist du ein Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer ist also immer derjenige, der eine Versicherung abschließt und dadurch zum Kunden der Versicherungsgesellschaft wird.

  • Versicherungssumme

    Hinter der Versicherungssumme verbirgt sich dasselbe wie hinter der Deckungssumme. Sie gibt den Rahmen für den Schadensersatz vor, den die Versicherung an deiner Stelle zahlt. Mit Versicherungssumme ist der Geldbetrag gemeint, den die Versicherung maximal für einen von deiner Fellnase verursachten Schaden bezahlt.

    Je nach Versicherung werden verschiedene Versicherungssummen unterschieden. In der Hundehaftpflicht gibt es jeweils eine Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da die Versicherungssumme entscheidend für das Risiko der Versicherung ist, beeinflusst sie auch den Beitrag.