Hundehaftpflicht für Listenhunde
Für alle Rassen
Keine Pfote bleibt zurück
Manchmal ist es nicht leicht, sein Leben mit einem Vierbeiner zu teilen, der öffentlich, durch das jeweilige Landeshundegesetz, als Listenhund „abgestempelt“ ist. Besondere Auflagen und Vorurteile führen oft dazu, dass du Worte wie „Kampfhund“ nicht mehr lesen und hören möchtest? Durchaus verständlich, vor allem, da es keinen Grund gibt, Listenhunde und ihre Besitzer zu benachteiligen.
Schon gar nicht bei der Hundehaftpflicht, bei der die höheren Preise damit gerechtfertigt werden, dass das Tier eben auch höhere Schäden anrichtet. Dabei ist erwiesen, dass Listenhunde gar nicht mehr Schäden verursachen als beispielsweise ein Labrador Retriever. Auch gibt es statistisch nicht mehr Beißvorfälle durch sogenannte „Kampfhunde“. Trotzdem gestaltet es sich meist schwieriger, einen Listenhund mittels Hundehaftpflicht abzusichern als einen Nicht-Listenhund.
Gehört dein Vierbeiner zu einer der hier genannten Hunderassen, lehnen viele Versicherungsgesellschaften die gewünschte Hundehaftpflicht ab oder verlangen einen sehr hohen Beitrag, einen sogenannten Risikoaufschlag:
Listenhund ist nicht gleich Listenhund
Die Ablehnung hängt damit zusammen, dass dein Hund auf einer Rasseliste der Versicherungsgesellschaft steht. Diese wird unabhängig von den Listen der Landeshundegesetze erstellt und beruht auf individuellen Erfahrungswerten des Versicherers. Sie beinhaltet daher meist neben den sogenannten Listenhunden-Rassen, die als gefährlich oder potentiell gefährlich eingestuft werden - auch Hunderassen, die auf keiner der offiziellen Rasselisten stehen. Sind beispielsweise bei einer Rasse vermehrt Schadensfälle vorgekommen, nimmt die Gesellschaft lieber Abstand von ihrer Aufnahme oder verlangt höhere Beiträge. Deshalb kann es sein, dass dein Hund abgelehnt wird, obwohl seine Rasse nicht auf einer der Listen des Landeshundegesetzes steht.
Das Problem:
Viele Bundesländer fordern als Voraussetzung für die Haltung eines Listenhundes eine Hundehaftpflicht. Kannst du für deinen Hund keine Versicherung nachweisen, drohen empfindliche Strafen.