Wo ist die Hunde­haft­pflicht Pflicht?

Hund hat Akten zerstört

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelung, was eine Pflicht zur Hunde­haft­pflicht betrifft. Jedes Bundesland regelt das unterschiedlich. Damit du den Durchblick behältst, haben wir einmal Licht ins Dunkel gebracht.

Vorweg sei aber gesagt, dass wir dir auf jeden Fall dazu raten, eine Hunde­haft­pflicht abzuschließen, ganz gleich, in welchem Bundes­land du deinen Hund angemeldet hast.

Denn eins ist klar:
Fügt dein Hund jemandem einen Schaden zu, musst du ganz allein mit deinem privaten Vermögen dafür geradestehen! Besonders dann, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, kann dich das ohne Hunde­haft­pflicht im schlimmsten Fall zu lebenslangen Wiedergut­machungs­zahlungen verpflichten.

Diese Bundes­länder haben die Hunde­haft­pflicht für jeden Hund zur Pflicht gemacht

  • Wappen Berlin

    Berlin

    Hast du einen Hund, muss der mit einer Hunde­haft­pflicht versichert werden. Die Mindest­höhe der Versicherungs­summe muss bei Personen- und Sachschäden bei mindestens 1 Million Euro liegen.
  • Wappen Hamburg

    Hamburg

    In Hamburg ist für jeden Hund die Hunde­haft­pflicht vorgeschrieben. Hier muss die Deckungs­summe mindestens 1 Million Euro betragen.
  • Wappen Niedersachsen

    Nieder­sachsen

    Ist dein Hund älter als 6 Monate, so musst du für ihn eine Hunde­haft­pflicht abschließen. Die Mindest­höhe der Versicherungs­summe ist vorgegeben: mindestens 500.000 € bei Personen­schäden und mindestens 250.000 € bei Sach­schäden.
  • Wappen Sachsen-Anhalt

    Sachsen-Anhalt

    Hier musst du für deinen Hund eine Hunde­haft­pflicht mit einer Versicherungs­summe von mindestens einer Million Euro für Personen­schäden und 50.000 € für Sach­schäden abschließen.
  • Wappen Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein

    Hier schreibt der Gesetz­geber vor, dass alle Hunde, die älter als drei Monate sind - egal welcher Rasse - eine Hunde­haft­pflicht benötigen. Diese muss mindestens 500.000 € für Personen­schäden und mindestens 250.000 € für Sach­schäden abdecken.
  • Wappen Thüringen

    Thüringen

    Die Ver­sicherungs­summe der Haft­pflicht für deinen Hund muss hier eine Mindest­höhe haben: Für Personen­schäden mindestens 500.000 €, für Sach­schäden mindestens 250.000 €.

Hier gibt es eine Ver­sicherungs­pflicht nur für bestimmte Hunde

  • Wappen Baden-Württemberg

    Baden-Württem­berg

    Wenn dein Hund als gefährlich eingestuft wurde, musst du ihn über eine Hunde­haft­pflicht versichern. Doch was bedeutet gefährlich konkret? Als gefährlich gilt dein Hund, wenn er:
    • sich als bissig erwiesen hat
    • Menschen oder Tiere gefährlich oder aggressiv angesprungen hat
    • dazu neigt, Wildtiere, Nutztiere oder andere Tiere zu hetzen oder zu reißen

    Der Gesetz­geber dieses Bundes­landes geht auch für bestimmte Hunde­rassen davon aus, dass sie grund­sätzlich gefährlich sind. Gemeint sind die so genannten „Kampfhunde“:
    • Bullterrier
    • Pitbull-Terrier
    • American Staffordshire Terrier

    Weitere Hunde­rassen können im Einzelfall als Kampf­hund eingestuft werden:
    • Mastiff
    • Bullmastiff
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Bordeaux Dogge
    • Mastin Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Tosa Inu
    • Staffordshire Bullterrier

    Hier wird immer im Vorfeld durch ein Amt (Bürger­meister­amt) mittels einer Wesens­prüfung ermittelt, ob sich der Hund als Kampf­hund einstufen lassen muss.
  • Wappen Bayern

    Bayern

    In Bayern gilt eine Pflicht zur Hunde­haft­pflicht für dich bzw. deinen Hund nur dann, wenn dein Hund entweder als gefährlich eingestuft wurde oder einer bestimmten Rasse (in Bayern Kampf­hund genannt) angehört (oder beides).

    Als grundsätzlich gefährlich und daher versicherungs­pflichtig werden folgende Hunde­rassen angesehen:
    • Tosa Inu
    • Stafforshire Bullterrier
    • Pitbull
    • American Staffordshire Terrier
    • Bandog (auch als „Kettenhund“ bekannt)

    Die folgenden Rassen werden als gefährlich angesehen, können aber durch eine Wesens­prüfung als unbedenklich eingestuft werden und sind dann von der Versicherungs­pflicht befreit:
    • Rottweiler
    • Perro de Presa Mallorquin
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff
    • Mastin Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Perro de Preso Canario oder Dogo Canario
    • Dogo Argentino
    • Cane Corso
    • Bullmastiff
    • Bullterrier
    • Alano
    • American Bulldog
    • Bordeaux Dogge

    Abseits von den genannten Rassen kann ein Hund auch als gefährlich eingestuft werden, wenn er speziell auf Aggressivität und Gefährlich­keit ausgebildet wurde. Wer also seinen Pudel beispiels­weise auf Angriff trainiert, fällt unter die Versicherungs­pflicht.
  • Wappen Brandenburg

    Branden­burg

    Wenn dein Hund als gefährlich eingestuft wurde, musst du eine Hunde­haft­pflicht­versicherung abschließen. Als gefährlich gilt dein Hund, wenn er entweder durch sein Verhalten auffällig geworden ist, das heißt, er hat bereits wiederholt Menschen oder Tiere ohne Grund gebissen oder angesprungen. Weist dein Hund durch Zucht, Ausbildung oder rasse­spezifische Merkmale eine gesteigerte Aggressivität auf, dann gilt auch hier Ver­sicherungs­pflicht!

    Hunde mit rassen­spezifischen Merkmalen sind folgende:
    • American Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Bullterrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa Inu
    • Kreuzungen der genannten Rassen (auch mit anderen Hunde­rassen)
  • Wappen Bremen

    Bremen

    In Bremen bist du nur dann dazu verpflichtet, deinen Hund über eine Hunde­haft­pflicht zu versichern, wenn dieser als gefährlich eingestuft wurde oder einer bestimmten Rasse angehört.

    Als grundsätzlich gefährlich gelten in Bremen folgende Hunde­rassen:
    • Pit-Bull-Terrier
    • Bullterrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Kreuzungen der genannten Rassen (auch mit anderen Hunderassen)

    Weiter gelten alle Hunde als gefährlich, wenn sie:
    • bereits Menschen oder Tiere ohne Grund gebissen haben oder davon auszugehen ist, dass sie es machen
    • Wildtiere, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen oder dazu neigen
    • darauf gezüchtet oder trainiert wurden, besonders angriffs­lustig, kampfbereit, scharf oder andersartig gefährdend zu sein
  • Wappen Hessen

    Hessen

    Die Pflicht zur Hunde­haft­pflicht besteht nur dann für deinen Hund, wenn er als ge­fährlich eingestuft wurde. Gefährlich ist dein Hund, wenn er:
    • Menschen oder Tiere ohne erkennbaren Grund gebissen oder angegriffen hat
    • unkontrolliert andere Tiere hetzt oder reißt

    Weiter gelten Hunde bestimmter Rassen oder deren Kreuzungen als grund­sätzlich gefährlich:
    • American Pitbull Terrier
    • Pit Bull Terrier
    • American Stafford Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Rottweiler
    • Dogo Argentino
    • Kangal (Karabash)
    • Kaukasischer Owtscharka
    • Bullterrier
    • Kreuzungen der genannten Rassen (auch mit anderen Rassen)
  • Wappen Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalen

    Eine Pflicht zur Hunde­haft­pflicht besteht hier für zwei Kategorien von Hunden:

    1. Gefährliche Hunde
    2. Große Hunde (40/20 Regel)

    Hier musst du als Hunde­halter darauf achten, dass die Versicherungs­summe für Personen­schäden mindestens 500.000 € und für Sach­schäden mindestens 250.000 € beträgt. Wir sehen uns das nachfolgend einmal genauer an.

    1. Gefährliche Hunde
    Als grund­sätzlich gefährlich gelten folgende Hunde­rassen:
    • Bullterrier
    • Pitbull Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Kreuzungen der genannten Rassen, auch mit anderen Rassen

    Ebenso als gefährlich gelten Hunde, die
    • bereits Menschen oder Tiere ohne Grund wiederholt angegriffen, in drohender Weise angesprungen oder gebissen haben,
    • bereits andere Tiere gehetzt oder gerissen haben,
    • eine gesteigerte Aggressivität aufweisen aufgrund ihrer Zucht, Ausbildung oder Kreuzung

    2. Große Hunde
    Die 40/20 Regel:
    Für Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 Kilo schwer sind, brauchst du eine Hunde­haft­pflicht. Das wird im Einzelfall sicherlich geprüft, zum Beispiel dann, wenn dein Dackel über­gewichtig, aber ansonsten un­gefährlich sein sollte. Dies bedeutet dann noch lange nicht, dass er unter die 40/20 Regel fällt.
  • Wappen Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz

    Grund­sätzlich bist du als Hundehalter dazu verpflichtet, gefährliche Hunde durch eine Hunde­haft­pflicht abzusichern. Als gefährlich gelten Hunde, die:
    • bereits Menschen oder Tiere wiederholt gebissen haben oder sich als bissig erwiesen haben
    • Wild­tiere oder andere Tiere hetzen oder reißen
    • Menschen in gefährlicher Weise angesprungen haben
    • eine gesteigerte Angriffs­lust oder Schärfe zeigen

    Hunde bestimmter Rassen gelten als grund­sätzlich gefährlich:
    • Pit Bull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Terrier
  • Wappen Saarland

    Saarland

    Wurde dein Hund als gefährlich eingestuft, benötigt er per Gesetz eine Hunde­haft­pflicht. Zu den gefährlichen Hunden zählen Hunde, die:
    • bereits Menschen oder Tiere ohne ersichtlichen Grund gebissen oder gefährlich angesprungen haben
    • auf Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet wurden

    Auch gibt es bestimmte Hunde­rassen, die als grund­sätzlich gefährlich angesehen werden:
    • Staffordshire Bullterrier
    • American Pit Bull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
  • Wappen Sachsen

    Sachsen

    Hier benötigen nur Hunde, die als gefährlich gelten, eine Hunde­haft­pflicht, also Hunde die bereits:
    • ohne Grund Menschen oder Tiere bereits angegriffen oder gebissen haben,
    • dazu neigen, Wildtiere oder Nutztiere zu hetzen oder zu reißen,
    • durch Zucht, Ausbildung oder Haltung eine hohe Aggressivität aufweisen.

    Grund­sätzlich aber als gefährlich gelten folgende Hunde­rassen:
    • American Staffordshire Terrier
    • Bullterrier
    • Pitbull Terrier

Hier gibt es keine Pflicht zur Hunde­haft­pflicht

  • Wappen Mecklenburg-Vorpommern

    Mecklenburg-Vorpommern

    Dies ist das einzige Bundesland, in dem kein Hund einer Pflicht zur Hunde­haft­pflicht unterliegt.

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