Wo ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelung, was eine Pflicht zur Hundehaftpflicht betrifft. Jedes Bundesland regelt das unterschiedlich. Damit du den Durchblick behältst, haben wir einmal Licht ins Dunkel gebracht.
Vorweg sei aber gesagt, dass wir dir auf jeden Fall dazu raten, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, ganz gleich, in welchem Bundesland du deinen Hund angemeldet hast.
Denn eins ist klar:
Fügt dein Hund jemandem einen Schaden zu, musst du ganz allein mit deinem privaten Vermögen dafür geradestehen! Besonders dann, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, kann dich das ohne Hundehaftpflicht im schlimmsten Fall zu lebenslangen Wiedergutmachungszahlungen verpflichten.
Diese Bundesländer haben die Hundehaftpflicht für jeden Hund zur Pflicht gemacht
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Berlin
Hast du einen Hund, muss der mit einer Hundehaftpflicht versichert werden. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme muss bei Personen- und Sachschäden bei mindestens 1 Million Euro liegen. -
Hamburg
In Hamburg ist für jeden Hund die Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Hier muss die Deckungssumme mindestens 1 Million Euro betragen. -
Niedersachsen
Ist dein Hund älter als 6 Monate, so musst du für ihn eine Hundehaftpflicht abschließen. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme ist vorgegeben: mindestens 500.000 € bei Personenschäden und mindestens 250.000 € bei Sachschäden. -
Sachsen-Anhalt
Hier musst du für deinen Hund eine Hundehaftpflicht mit einer Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden abschließen. -
Schleswig-Holstein
Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Hunde, die älter als drei Monate sind - egal welcher Rasse - eine Hundehaftpflicht benötigen. Diese muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und mindestens 250.000 € für Sachschäden abdecken. -
Thüringen
Die Versicherungssumme der Haftpflicht für deinen Hund muss hier eine Mindesthöhe haben: Für Personenschäden mindestens 500.000 €, für Sachschäden mindestens 250.000 €.
Hier gibt es eine Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde
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Baden-Württemberg
Wenn dein Hund als gefährlich eingestuft wurde, musst du ihn über eine Hundehaftpflicht versichern. Doch was bedeutet gefährlich konkret? Als gefährlich gilt dein Hund, wenn er:
- sich als bissig erwiesen hat
- Menschen oder Tiere gefährlich oder aggressiv angesprungen hat
- dazu neigt, Wildtiere, Nutztiere oder andere Tiere zu hetzen oder zu reißen
Der Gesetzgeber dieses Bundeslandes geht auch für bestimmte Hunderassen davon aus, dass sie grundsätzlich gefährlich sind. Gemeint sind die so genannten „Kampfhunde“:
- Bullterrier
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
Weitere Hunderassen können im Einzelfall als Kampfhund eingestuft werden:
- Mastiff
- Bullmastiff
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
- Staffordshire Bullterrier
Hier wird immer im Vorfeld durch ein Amt (Bürgermeisteramt) mittels einer Wesensprüfung ermittelt, ob sich der Hund als Kampfhund einstufen lassen muss. -
Bayern
In Bayern gilt eine Pflicht zur Hundehaftpflicht für dich bzw. deinen Hund nur dann, wenn dein Hund entweder als gefährlich eingestuft wurde oder einer bestimmten Rasse (in Bayern Kampfhund genannt) angehört (oder beides).
Als grundsätzlich gefährlich und daher versicherungspflichtig werden folgende Hunderassen angesehen:
- Tosa Inu
- Stafforshire Bullterrier
- Pitbull
- American Staffordshire Terrier
- Bandog (auch als „Kettenhund“ bekannt)
Die folgenden Rassen werden als gefährlich angesehen, können aber durch eine Wesensprüfung als unbedenklich eingestuft werden und sind dann von der Versicherungspflicht befreit:
- Rottweiler
- Perro de Presa Mallorquin
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Preso Canario oder Dogo Canario
- Dogo Argentino
- Cane Corso
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bordeaux Dogge
Abseits von den genannten Rassen kann ein Hund auch als gefährlich eingestuft werden, wenn er speziell auf Aggressivität und Gefährlichkeit ausgebildet wurde. Wer also seinen Pudel beispielsweise auf Angriff trainiert, fällt unter die Versicherungspflicht. -
Brandenburg
Wenn dein Hund als gefährlich eingestuft wurde, musst du eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Als gefährlich gilt dein Hund, wenn er entweder durch sein Verhalten auffällig geworden ist, das heißt, er hat bereits wiederholt Menschen oder Tiere ohne Grund gebissen oder angesprungen. Weist dein Hund durch Zucht, Ausbildung oder rassespezifische Merkmale eine gesteigerte Aggressivität auf, dann gilt auch hier Versicherungspflicht!
Hunde mit rassenspezifischen Merkmalen sind folgende:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
- Kreuzungen der genannten Rassen (auch mit anderen Hunderassen)
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Bremen
In Bremen bist du nur dann dazu verpflichtet, deinen Hund über eine Hundehaftpflicht zu versichern, wenn dieser als gefährlich eingestuft wurde oder einer bestimmten Rasse angehört.
Als grundsätzlich gefährlich gelten in Bremen folgende Hunderassen:
- Pit-Bull-Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen der genannten Rassen (auch mit anderen Hunderassen)
Weiter gelten alle Hunde als gefährlich, wenn sie:
- bereits Menschen oder Tiere ohne Grund gebissen haben oder davon auszugehen ist, dass sie es machen
- Wildtiere, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen oder dazu neigen
- darauf gezüchtet oder trainiert wurden, besonders angriffslustig, kampfbereit, scharf oder andersartig gefährdend zu sein
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Hessen
Die Pflicht zur Hundehaftpflicht besteht nur dann für deinen Hund, wenn er als gefährlich eingestuft wurde. Gefährlich ist dein Hund, wenn er:
- Menschen oder Tiere ohne erkennbaren Grund gebissen oder angegriffen hat
- unkontrolliert andere Tiere hetzt oder reißt
Weiter gelten Hunde bestimmter Rassen oder deren Kreuzungen als grundsätzlich gefährlich:
- American Pitbull Terrier
- Pit Bull Terrier
- American Stafford Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Bullterrier
- Kreuzungen der genannten Rassen (auch mit anderen Rassen)
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Nordrhein-Westfalen
Eine Pflicht zur Hundehaftpflicht besteht hier für zwei Kategorien von Hunden:
1. Gefährliche Hunde
2. Große Hunde (40/20 Regel)
Hier musst du als Hundehalter darauf achten, dass die Versicherungssumme für Personenschäden mindestens 500.000 € und für Sachschäden mindestens 250.000 € beträgt. Wir sehen uns das nachfolgend einmal genauer an.
1. Gefährliche Hunde
Als grundsätzlich gefährlich gelten folgende Hunderassen:
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Kreuzungen der genannten Rassen, auch mit anderen Rassen
Ebenso als gefährlich gelten Hunde, die
- bereits Menschen oder Tiere ohne Grund wiederholt angegriffen, in drohender Weise angesprungen oder gebissen haben,
- bereits andere Tiere gehetzt oder gerissen haben,
- eine gesteigerte Aggressivität aufweisen aufgrund ihrer Zucht, Ausbildung oder Kreuzung
2. Große Hunde
Die 40/20 Regel:
Für Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 Kilo schwer sind, brauchst du eine Hundehaftpflicht. Das wird im Einzelfall sicherlich geprüft, zum Beispiel dann, wenn dein Dackel übergewichtig, aber ansonsten ungefährlich sein sollte. Dies bedeutet dann noch lange nicht, dass er unter die 40/20 Regel fällt. -
Rheinland-Pfalz
Grundsätzlich bist du als Hundehalter dazu verpflichtet, gefährliche Hunde durch eine Hundehaftpflicht abzusichern. Als gefährlich gelten Hunde, die:
- bereits Menschen oder Tiere wiederholt gebissen haben oder sich als bissig erwiesen haben
- Wildtiere oder andere Tiere hetzen oder reißen
- Menschen in gefährlicher Weise angesprungen haben
- eine gesteigerte Angriffslust oder Schärfe zeigen
Hunde bestimmter Rassen gelten als grundsätzlich gefährlich:
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
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Saarland
Wurde dein Hund als gefährlich eingestuft, benötigt er per Gesetz eine Hundehaftpflicht. Zu den gefährlichen Hunden zählen Hunde, die:
- bereits Menschen oder Tiere ohne ersichtlichen Grund gebissen oder gefährlich angesprungen haben
- auf Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet wurden
Auch gibt es bestimmte Hunderassen, die als grundsätzlich gefährlich angesehen werden:
- Staffordshire Bullterrier
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
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Sachsen
Hier benötigen nur Hunde, die als gefährlich gelten, eine Hundehaftpflicht, also Hunde die bereits:
- ohne Grund Menschen oder Tiere bereits angegriffen oder gebissen haben,
- dazu neigen, Wildtiere oder Nutztiere zu hetzen oder zu reißen,
- durch Zucht, Ausbildung oder Haltung eine hohe Aggressivität aufweisen.
Grundsätzlich aber als gefährlich gelten folgende Hunderassen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Hier gibt es keine Pflicht zur Hundehaftpflicht
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Mecklenburg-Vorpommern
Dies ist das einzige Bundesland, in dem kein Hund einer Pflicht zur Hundehaftpflicht unterliegt.
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